Arbeitshilfe Februar 2019

Fahrtkosten und anteilige Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kleinbusses als außergewöhnliche Belastung - Keine Verteilung der Aufwendungen auf mehrere Jahre

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Unter welchen Voraussetzungen ("krasser Ausnahmefall") sind die tatsächlichen Kfz-Kosten eines schwerbehinderten Steuerpflichtigen, obwohl sie die in H €33.1-€33.4 EStH 2011 als Höchstgrenze für die Angemessenheit angegebenen 0,30 €/km übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAF-88563