Arbeitshilfe November 2018

Chortenor eines Opernhauses, der durch sog. Chorzuzügerverträge für konkrete Opernprojekte verpflichtet wird, ist als Künstler i.S. des Art. 17 Abs. 1. Satz 1 DBA-Schweiz 1971 einzustufen?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

1. Ist ein erster Chortenor eines Opernhauses, der durch sog. Chorzuzügerverträge für konkrete Opernprojekte verpflichtet wird, als Künstler i.S. des Art. 17 Abs. 1. Satz 1 DBA-Schweiz 1971 einzustufen?

2. Sind die Art. 17 Abs. 1 OECD-MustAbk / Art. 17 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 auch auf nichtselbständig tätige Steuerpflichtige anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

3. Unterliegen sowohl auftritts- als auch probenbezogene Vergütungen als einheitliche Leistung Art. 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 2 DBA -Schweiz 1971?

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-88546