Arbeitshilfe November 2018

Abwärtsverschmelzung - Übergang der Anteile an der über-nehmenden Körperschaft auf ausländische Anteilseigner führt nicht zwangsläufig zur Aufdeckung der stillen Reserven

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Gehören die bei einer Abwärtsverschmelzung auf die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft übergehenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft zu den „übergehenden Wirtschaftsgütern“ i.S. von § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006, mit der Folge, dass im Falle von ausländischen Gesellschaftern die Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft im Regelfall mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAF-88540