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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 550/16 B ER

Gesetze: SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGG § 172 Abs. 1; SGB II § 12a S. 1; SGB II § 39 Nr. 3; SGB II § 5 Abs. 3 S. 1; UnbilligkeitsV § 4; UnbilligkeitsV § 5; GG Art. 2 Abs. 1; SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist im Hinblick auf §§ 4 und 5 UnbilligkeitsV auch dann ohne Belang, wenn der SGB II-Leistungsempfänger hierfür eine Aufwandsentschädigung erhält.

2. Eine negative Prognose in Bezug auf § 5 UnbilligkeitsV ist für einen 63-jährigen Hilfebedürftigen, der seit ca. 15 Jahren arbeitslos ist, auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
GAAAF-88330

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 18.11.2016 - L 4 AS 550/16 B ER

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