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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 407/16

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a

Kindergeldanspruch bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach Ablegung der Prüfung

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Kindergeld endet nach dem 18. und vor dem 25. Lebensjahr eines Kindes, wenn es einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausu¨bung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt.

2. Das Berufsziel ist i. d. R. mit Bekanntgabe der Pru¨fungsergebnisse erreicht.

3. Der Kindergeldanspruch besteht weiter, wenn das Kind nach der Ablegung der Prüfung aufgrund des Ausbildungsvertrages nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2017 S. 9
BAAAF-88080

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.10.2016 - 7 K 407/16

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