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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 12 vom Seite 9

Leistungen von Subunternehmern – Vorliegen einer gefestigten Rechtsprechung zur Umsatzsteuer

und BFH, Az. anhängiges Verfahren: XI R 20/16

Holger Patzschke

Strittig ist immer wieder, wie Leistungen von Unternehmern, die im Heil-, Pflege- und Betreuungsbereich Dienstleistungen erbringen, umsatzsteuerlich zu bewerten sind, wenn diese Unternehmer nicht unmittelbar aufgrund vertraglicher Grundlagen mit den Kostenträgern handeln und abrechnen. Während die Finanzverwaltung auf dem Standpunkt steht, dass für eine umsatzsteuerbefreite Leistung ein unmittelbares Vertragsverhältnis (Verpflichtungsgeschäft) zwischen dem Leistungserbringer und dem Kostenträger vorliegen muss, orientiert sich der BFH auch am Erfüllungsgeschäft.

A. Sachverhalte

Zur Besprechung wurden zwei Verfahren ausgewählt.

Der erste Sachverhalt betrifft Betreuungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII. Die Klägerin (GmbH) verfolgte nach ihrem Gesellschaftszweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Diese Zwecke bestehen u. a. in der Förderung der Jugend in Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe nach §§ 27 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke erfolgte durch Betreuungsleistungen im Rahmen des Betriebs von Wohnheimen. Soweit dafür Betriebserlaubnisse erforderlich waren, lagen diese vor. Die für die Be...

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