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BFH 08.05.2003 V R 20/02, NWB 39/2003 S. 295

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerberichtigung bei Erfüllungsablehnung nach § 17 KO im Konkurs des Leistungsempfängers (§ 17 UStG)

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen stpfl. Umsatz geändert, so haben der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Dies gilt sinngemäß, wenn das vereinbarte Entgelt für eine stpfl. Lieferung, sonstige Leistung oder einen stpfl. innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden oder eine stpfl. Lieferung, sonstige Leistung oder ein stpfl. innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Eine Lieferung ist auch dann i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG rückgängig gemacht worden, wenn der Konkursverwalter die Erfüllung eines zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens vom Gemeinschuldne...

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