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StuB 23/2016 S. 936

Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber gestellten Vertragsstrafe

Enthält ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafenregelung i. H. eines Bruttomonatsgehalts u. a. für den Fall, dass der Mitarbeiter das Vertragsverhältnis einseitig und ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfristen auflöst, kann dies gem. NWB DAAAF-78047 wegen einer daraus resultierenden Übersicherung des Arbeitgebers zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers (§ 307 Abs. 1 BGB) führen. Das trifft zumindest unter der Voraussetzung zu, dass der Arbeitgeber auch berechtigt sein soll, diese Vertragsstrafe zu fordern, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer noch während der Probezeit von sechs Monaten ohne Einhaltung der für diesen Fall vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen und ohne Angaben von Gründen gekündigt worden ist.

Das BAG stellt

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