Praxis des internationalen Steuerrechts 2015
2016
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IX. Verbundene Unternehmen – Verrechnungspreise (Ditz)
1. Überarbeitung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien zu Intangibles
Fall 25
Die schweizerische M-AG ist auf dem Gebiet des Designs und der Herstellung von Uhren tätig. Sie ist rechtliche Inhaberin der Wortmarke „R“. Ihre deutsche Tochtergesellschaft, die M-GmbH, erwirbt Uhren von der M-AG, die erstmalig an deutsche Endkunden auf Basis eines Alleinvertriebsrechts verkauft werden. Neben ihrer Vertriebstätigkeit entwickelt die M-GmbH den gesamten Werbe- und Marketingplan für den deutschen Absatzmarkt und verantwortet dessen Umsetzung und die Planung des Werbe- und Marketingbudgets, ohne dass die M-AG auf diese Aktivitäten einen wesentlichen Einfluss ausübt. Die Kosten der Werbe- und Marketingtätigkeiten trägt die M-GmbH.
Die M-AG und die M-GmbH haben eine fünfjährige Laufzeit mit Verlängerungsoption für das Alleinvertriebsrecht vereinbart und erwarten für die ersten vier Jahre Verluste bei der M-GmbH, welche jedoch durch das nachfolgende Jahr 5 überkompensiert werden sollen.
Der Betriebsprüfungszeitraum erstreckt sich auf die ersten vier Jahre. Aufgrund der entstandenen Verlust...