Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
8. Aufl. 2016
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E. Umsatzsteuer
I. Allgemeines
1. Rechtsentwicklung
1620Veranlasst durch mehrere grundlegende Entscheidungen des EuGH und des BFH wurden die Verwaltungsregelungen zur Umsatzbesteuerung von Land- und Forstwirten mit vollständig überarbeitet. Das Ergebnis wurde in die Abschn. 24.1 bis 24.9 UStAE übernommen, die seitdem durch nachfolgende BMF-Schreiben mehrfach geändert wurden. Basierend auf der o. a. Rspr. wird davon ausgegangen, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG nur auf Umsätze angewendet werden können, die im Rahmen eines luf Betriebs ausgeführt werden. Dies führt jedoch noch nicht zwangsläufig zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (oder: sog. „Pauschalierung“). Denn unter Beachtung der Rspr. ist § 24 UStG dahin auszulegen, dass Umsätze eines luf Betriebs nur dann der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen, wenn es sich um Lieferungen selbst erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder um landwirtschaftliche Dienstleistungen handelt, auf die die Pauschalregelung nach Art. 295 bis 305 MwStSystRL Anwendung findet. Andere Umsätze, die der Unternehmer im Rahmen des luf Betriebs tätigt, unterliegen der Besteuerung nach de...