Erbschaftsteuerreform 2016
2016
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B. Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
I. Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften – § 13a ErbStG
1. Vorbemerkung
In seiner Entscheidung vom (a. a. O.) hatte das BVerfG die gesetzgeberische Konzeption für die Verschonung betrieblichen Vermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich anerkannt. Insbesondere wurden keine Beanstandungen im Hinblick auf die zentralen Voraussetzungen des § 13a ErbStG a. F. zur Inanspruchnahme der Verschonung, die Behaltensfristen und die Lohnsummenregelung dem Grunde nach zum Ausdruck gebracht. Mithin konnte der Gesetzgeber die gebotene Neuregelung innerhalb der bestehenden Systematik angehen, d. h. die Grundstrukturen wahren, und den Übergang kleiner und mittlerer Betriebe im Wesentlichen wie bisher begünstigen, um die dort vorhandene Beschäftigung zu erhalten und zu sichern.
2. Verschonungsabschlag und Prüfschwelle
Die Steuerbefreiung für begünstigtes Vermögen (Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Anteile an Kapitalgesellschaften) ist mit den Grundaussagen in § 13a Abs. 1 ErbStG verortet. An der Gewährung e...