Einkünfteerzielungsabsicht bei lang andauerndem Leerstand –
Verzögerung der Sanierung wegen unklarer Eigentumsverhältnisse
– Anforderungen an das ernsthafte und nachhaltige Bemühen um die
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Objekts
Leitsatz
Die ursprünglich vorhandene Einkünfteerzielungsabsicht des Erwerbers einer Eigentumswohnung entfällt nicht, wenn zwar das
Objekt aufgrund nach mehrjähriger Vermietungszeit festgestellter gravierender Baumängel wegen Unbewohnbarkeit leersteht und
eine Sanierung wegen ungeklärter Eigentumsfragen (Volkseigentum im Beitrittsgebiet) erst nach 8 Jahren beginnt, der Steuerpflichtige
aber das ihm als Teil einer Eigentümergemeinschaft Mögliche getan hat, um die Eigentumsfrage in seinem Sinne zu klären und
sodann die Wohnung nach einer Sanierung wieder zu vermieten.
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2710 Nr. 45 BB 2016 S. 3029 Nr. 50 EFG 2016 S. 1879 Nr. 22 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 12 KÖSDI 2017 S. 20163 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2016 S. 3577 GAAAF-86616
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.09.2016 - 13 K 2850/13 E
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