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BFH 09.07.2003 V R 29/02, NWB 39/2003 S. 291

Abgabenordnung | Rechtsbehelfsfrist bei Zustimmung zu einer Umsatzsteueranmeldung (§§ 168, 355, 356 AO; §§ 18, 19 UStG)

Wird die nach § 168 AO i. V. mit § 18 Abs. 3 UStG erforderliche Zustimmung zu einer USt-Anmeldung schriftlich erteilt, beginnt die Rechtsbehelfsfrist nur, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt worden ist (). Weiter führt der BFH aus: Die Zustimmung zur Steueranmeldung ist ein Verwaltungsakt. Sie kann schriftlich, (fern-)mündlich oder in anderer Form, aber auch stillschweigend (durch schlichtes Handeln wie etwa durch Auszahlung des Erstattungsbetrags) erteilt werden und muss lediglich „bekannt werden„. In den Fällen, in denen eine Steueranmeldung erst mit Zustimmung der FinBeh als Steuerfestsetzung gilt, ist der Rechtsbehelf nach § 355 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 AO binnen eines Monats nach Bekanntwerden der Zustimmung des FA einzulegen. Ein zunächst erklärter Verzicht auf die Anwendung de...

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