Kai Peter Künkele, Christian Zwirner, Beate König

Bilanzierung bei Personengesellschaften

2. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60912-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64212-8

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Dokumentvorschau
Bilanzierung bei Personengesellschaften (2. Auflage)

9. Konzernrechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

9.1 Konzernrechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch bei Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB

9.1.1 Anwendung des § 264c HGB auf den Konzernabschluss von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB

Vor BilRUG bestand in § 298 Abs. 1 HGB kein Verweis auf § 264c HGB, jedoch waren die rechtsformspezifischen Regelungen des § 264c HGB auch bereits vor BilRUG für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach §§ 290 ff. HGB einer Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB entsprechend anzuwenden. Mit der Einführung des BilRUG findet sich künftig in § 298 Abs. 1 HGB auch ein Verweis auf § 264c HGB.

9.1.2 Das Mutterunternehmen der Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB
Allgemeines

Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 290 HGB besteht grundsätzlich dann, wenn ein Unternehmen auf ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss unmittel- oder mittelbar ausüben kann. Auf die tatsächliche Ausübung kommt es hierbei nicht an. Bereits die Möglichkeit, einen beherrschenden Einfluss ausüben zu können, ist für die Konzernrechnungslegungspflicht ausreichend.

Beherrschender Einfluss gemäß § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB

Ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB knüpft ausschließlich an die Möglichkeit an, dass ein Mutterunte...

Bilanzierung bei Personengesellschaften

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