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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6064/14 EFG 2016 S. 1862 Nr. 22

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1

Sonderbetriebseinnahmen

Verkaufsoptionsrecht hinsichtlich einer Kommanditbeteiligung als Sonderbetriebsvermögen II

Entgelt für den Verzicht als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

1. Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderbetriebsausgaben sind alle Einnahmen und Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der unternehmerisch tätigen Personengesellschaft haben.

2. Ob es sich bei bestimmten Einnahmen des Mitunternehmers um Sonderbetriebseinnahmen handelt, ist im Wege einer wertenden Zuordnung zu entscheiden. Betrieblich veranlasst sind auch Einnahmen aus Nebengeschäften und Hilfstätigkeiten sowie abwickelnde, einmalige oder außerordentliche Einnahmen.

3. Bei einem auf eine Kommanditbeteiligung bezogenen Verkaufsoptionsrecht handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens II des Kommanditisten.

4. Ein von dem Optionsverpflichteten geleistetes Entgelt für den Verzicht auf das Verkaufsoptionsrecht führt zu laufenden Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2017 S. 10
DStR 2017 S. 10 Nr. 15
DStRE 2017 S. 770 Nr. 13
EFG 2016 S. 1862 Nr. 22
GmbH-StB 2017 S. 23 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2017 S. 285
Ubg 2017 S. 415 Nr. 7
UAAAF-86095

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 06.09.2016 - 6 K 6064/14

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