Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
5. Aufl. 2016
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Kapitel 2: Steuerpflicht (§§ 1–4 KStG)
2.1 Steuerpflichten
51Die persönliche Steuerpflicht richtet sich nach den §§ 1 ff. KStG. Mögliche Steuerbefreiungen ergeben sich aus den §§ 5, 6 und 13 KStG (s. Kapitel 3).
Die sachliche Steuerpflicht ist in den §§ 7 ff. KStG geregelt (s. Kapitel 4).
52Bei der persönlichen Steuerpflicht sind die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 KStG (s. Kapitel 2.2) und die beschränkte Steuerpflicht allgemeiner Art gem. § 2 Nr. 1 KStG (s. Kapitel 2.3) bzw. die beschränkte Steuerpflicht besonderer Art gem. § 2 Nr. 2 KStG (s. Kapitel 2.4) zu unterscheiden.
Ab- und Eingrenzungen zu zwei Sonderfällen der Steuerpflicht ergeben sich aus den §§ 3 und 4 KStG (s. Kapitel 2.5).
2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht
54Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht ist zu prüfen, ob alle Tatbestandsmerkmale vorliegen (s. Kapitel 2.2.1), und welche Rechtsfolgen ggf. eintreten (s. Kapitel 2.2.2); außerdem ist der Beginn und das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht (s. Kapitel 2.2.3 und 2.2.4) festzustellen.
2.2.1 Tatbestandsmerkmale
55Die Tatbestandsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus § 1 Abs. 1 KStG.
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 KStG:
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse der Nr. 1–6,
mit Geschäftsleitung oder (!) Sitz
im Inland.
Die Erfüllung aller...