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OVG Rheinland-Pfalz 03.07.2002 8 A 10670/02.OVG, NWB 38/2003 S. 290

Verwaltungsrecht | Widerspruchsbescheid trotz Erledigungserklärung des Widerspruchsführers

Ein Widerspruchsbescheid ist wegen zusätzlicher Beschwer (§ 79 Abs. 2 VwGO) isoliert anfechtbar, wenn ein Widerspruch (kostenpflichtig) zurückgewiesen wird, obwohl der Widerspruchsführer das Verfahren für erledigt erklärt hat. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Widerspruch eines Grundstückseigentümers gegen die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung dadurch unzulässig wird, dass der Widerspruchsführer sein Grundstück veräußert. Auf seine Erledigungserklärung hin ist das Widerspruchsverfahren ohne Sachentscheidung einzustellen (.OVG).

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