Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 101/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Rundfunkanstalt, welche "freie Mitarbeiter" als Beschäftigte im Sinne von § 7 SGB IV zur Sozialversicherung anmeldet und für diese Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, ist verpflichtet, für diese Mitarbeiter auch die Umlage U2 zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Fall der Mutterschaft nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zu entrichten.

2. Zwischen dem Begriff der Beschäftigung in § 7 SGB IV und den Begriffen der "Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden" in § 7 Abs. 2 S. 1 AAG gibt es im Zusammenhang mit der Umlagepflicht U2 nach dem AAG keinen relevanten Unterschied.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 1936 Nr. 36
KAAAF-85848

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Hessen, Urteil v. 06.10.2016 - L 8 KR 101/14

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen