Arbeitshilfe August 2019

Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG - Antragsfrist gilt nicht bei vGA

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Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG (Antragsfrist für Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) im Wege einer teleologischen Reduktion nicht anzuwenden, wenn dem Steuerpflichtigen aus der betreffenden Beteiligung ausschließlich vGA zugeflossen sind, die er in seiner Einkommensteuererklärung entsprechend den zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen als Einnahmen bei anderen Einkunftsarten als den Kapitaleinkünften erklärt hat und die vom FA erst nach einer Außenprüfung (zutreffend) als Kapitalerträge besteuert werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAF-85287