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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 318/16 (Kg)

Gesetze: AO § 124 Abs. 1, BGB § 133, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 70 Abs. 2

Auslegung eines Aufhebungsbescheids nach zweimaliger Bewilligung von Kindergeld für denselben Zeitraum

Leitsatz

1. Etwaige bei der Auslegung eines Verwaltungsaktes verbleibende Zweifel sind zugunsten des Steuerpflichtigen – und damit zugunsten der verfahrensrechtlich gebotenen Form – aufzulösen.

2. Wurde mit zwei an aufeinanderfolgenden Tagen ergangenen Bescheiden jeweils Kindergeld für denselben Zeitraum bewilligt, ohne dass erkennbar war, in welchem Verhältnis beide Bewilligungsbescheide zueinander standen, so kann ein ausdrücklich auf den zweiten Bescheid bezogener Aufhebungsbescheid nicht dahin ausgelegt werden, dass durch ihn auch der einen Tag zuvor ergangene, erste Bewilligungsbescheid mit aufgehoben worden wäre.

Fundstelle(n):
AAAAF-85004

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Sächsisches FG, Urteil v. 29.08.2016 - 6 K 318/16 (Kg)

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