Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Köln 14.09.2016 9 K 1560/14, KSR 11/2016 S. 12
Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung
Das FG Köln hat entschieden, dass eine inkongruente Gewinnausschüttung steuerlich anzuerkennen ist, sofern kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt.