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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 378

Erbschaftsteuerreform 2016: Ausgewählte Fragestellungen für die Beratungspraxis

Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten

Susanne Thonemann-Micker und Karl Krogoll

Der Beitrag setzt sich mit einigen Praxisproblemen des am 14. 10. 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Erbschaftsteuergesetzes auseinander. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Themenbereiche: 30 %-Vorababschlag: Zusätzliche Begünstigung von qualifizierten Familienunternehmen, Entnahme und Ausschüttungsbeschränkung bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Verwaltungsvermögen und Verbundvermögensaufstellung, Anträge und Anzeigepflichten, „Beschaffungskonzept“ bei Investitionsklausel (§ 13b Abs. 5 ErbStG).

Kernaussagen
  • Sogenannten Familienunternehmen eröffnet § 13a Abs. 9 ErbStG n. F. weitere erbschaft-/schenkungsteuerliche Vergünstigungen durch Gewährung eines zusätzlichen Abschlags, der von der Höhe der gesellschaftsvertraglichen und tatsächlich entsprechend praktizierten Abfindungsbeschränkung abhängt und maximal 30 % beträgt.

  • Das Erfordernis einer Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkung auf höchstens 37,5 % des um Steuern vom Einkommen gekürzten steuerrechtlichen Gewinns ist völlig unklar geregelt, so dass die Auseinandersetzung hiermit einem „Raten nach Zahlen“ gleichkommt.

  • Durch die Erbschaftsteuerreform ergeben sich neue Antrags- und Anzeigeverpflichtungen des Steue...

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Erbschaftsteuerreform 2016: Ausgewählte Fragestellungen für die Beratungspraxis

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