Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für
Grundstücksunternehmen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
die eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt und Mitunternehmerin
einer anderen gewerblich geprägten Personengesellschaft ist
Leitsatz
Ist
eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz
verwaltet und nutzt, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten
Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), so ist die erweiterte
Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zu gewähren.
Das
gilt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die
Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1899 Nr. 22 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 11 YAAAF-84559
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 25.05.2016 - 1 K 51/15
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