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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1176

BSG schränkt Handlungsmöglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte deutlich ein

Dr. Hansjörg Haack

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-83895 Viele Vertragsärzte, die sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen, verkaufen ihre Vertragsarztsitze an Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Diese Vorgehensweise ist einfacher als die Suche nach einem Praxisnachfolger. Zudem muss in diesen Fällen nicht der Zulassungsausschuss angerufen werden. Eine Bedarfsprüfung findet nicht statt. Die einzige Einschränkung bei dieser Vorgehensweise besteht darin, dass der Vertragsarzt in dem MVZ als angestellter Arzt tätig werden muss. Bislang war höchstrichterlich nicht geklärt, wie lang und in welchem Umfang der Arzt in dem MVZ als angestellter Arzt tätig werden musste. Nach einer in der Literatur vertretenen Rechtsansicht sollten ein bis zwei Quartale ausreichen. Häufig war der Arzt zur Vorbereitung seines Ruhestands auch nur zeitlich eingeschränkt im MVZ tätig. Diese, in der Praxis verbreitete Gestaltung hat das NWB IAAAF-82619) nun erschwert.

Ausführlicher Beitrag s. .

Bedingungen für eine spätere Nachbesetzung

[i]Entscheidend: In welchem Umfang war der abgebende Arzt im MVZ tätig?In dem vom BSG entschiedenen Fall hatte ein HNO-Arzt mit einer (Voll-)Zulassung auf seinen Vertragsarztsitz zugunsten eines MVZ verzich... / / /

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