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BFuP Nr. 5 vom Seite 516

Anschaffungskosten bei Erwerben über unbedingte Termingeschäfte

Univ.-Prof. Dr. Alois Paul Knobloch und Dipl.-Kffr. Sarah Osinski, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Der handelsrechtliche Wertmaßstab Anschaffungskosten ist bei Käufen über unbedingte Termingeschäfte abhängig vom Erwerbsvorgang inhaltlich zu fixieren: Die Deklaration als Bewertungseinheit ist i. d. R. nötig, um die Zweckbestimmung termingeschäftlicher Ergebnisse für die Anschaffung zu belegen. Dies gilt zumal für cash settlement, womit auch Aufwendungen einzubeziehen sind, die der Aufbringung des Kassapreises seiner Höhe nach dienen. Außerhalb eines Margin-Systems kann der Grundsatz der Pagatorik mit der Einrechnung von reinen Wertänderungen des Sicherungsinstruments kollidieren. Überdies wird der Praxis begegnet, bei antizipativen Hedges zukünftige Transaktionen während der Absicherungsphase als schwebende Geschäfte zu fingieren. Zu hinterfragen ist bei solchen Hedges die gesetzliche Vorgabe eines so gut wie sicheren Eintritts des Grundgeschäftes.

1 Untersuchungsgegenstand

Die Absicherung gegen Marktpreisrisiken mit Hilfe von unbedingten Termingeschäften ist bei vielen Unternehmen integraler Bestandteil des Risikomanagements. Die handels- und steuerrechtliche Abbildung von Sicherungsbeziehungen bedarf hinsichtlich der Anschaffungskostenbestimmung bei entsprechend abgesicherten Käu...

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