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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 12 | Lohnsteuer: Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

Entschädigungen, die ein Feuerwehrmann für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Die Entscheidung ist von Bedeutung für zahlreiche Feuerwehrleute bundesweit, die in den vergangenen Jahren Mehrarbeit über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet und dafür eine Entschädigung in Geld erhalten hatten.

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt, über das wir Sie in unserer März-Ausgabe 2016 informiert hatten. Entschädigungen, die ein Feuerwehrmann für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind demnach als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. Es handelt sich also um keinen nichtsteuerbaren Schadensersatz, der auf einer schuldhaften Verletzung von Arbeitgeberpflichten beruht.

Die Entscheidung ist von Bedeutung für zahlreiche Feuerwehrleute bundesweit, die in den vergangenen Jahren mehr als die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich gearbeitet und dafür eine Entschädigung in Geld erhalten hatten.

Der BFH hat klargestellt: Wird eine Zahlung bei objektiver Betrachtung als Gegen...

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