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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 05 | Vorsorgeaufwendungen: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags

An ausländische Sozialversicherungsträger geleistete einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (sog. Globalbeiträge) sind zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs staatenbezogen aufzuteilen. Die entsprechenden Werte für den Veranlagungszeitraum 2017 hat das BMF jetzt mitgeteilt. Die Tabellen gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.

Haben Sie Mandanten, die einheitliche Sozialversicherungsbeiträge an Versicherungsträger im Ausland geleistet haben? Dann ist ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums für Sie interessant.

Die sog. Globalbeiträge entsprechen nicht der deutschen Struktur mit Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sie sind daher zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs staatenbezogen aufzuteilen. Die maßgebenden Prozentsätze für den Veranlagungszeitraum 2017 hat das BMF jetzt für alle EU-Länder mitgeteilt. Die Tabellen gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.

Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.

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