Online-Nachricht - Montag, 17.10.2016

Gesetzgebung | Kassensystem zum Teil stark manipuliert (hib)

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BT-Drucks. 18/9535) hat am im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung stattgefunden.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Die heute zum Einsatz kommenden elektronischen Kassensysteme können zum Teil erheblich manipuliert werden und Umsätze damit der Besteuerung entzogen werden, was zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führt.

Die "modernen Waffen der Manipulation" ermöglichen es laut Tobias Teutemacher, Steuerfahnder aus Münster, dass zum Teil 50 Prozent der Einnahmen gelöscht würden, ohne dass dies durch Prüfungsdienste noch wirkungsvoll erkannt werden könnte. Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen bestätigte, nicht selten würden 30 bis 50 Prozent der Umsätze unter den Tisch fallen.

Ulrich Werner von der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation berichtete von früheren Erfahrungen im Taxigewerbe. Seit 2010 gebe es eine staatliche Förderung beim Einbau von sogenannten Fiskaltaxametern, die Umsätze und Fahrleistungen aufzeichnen und automatisch übertragen würden. Die Steuerprüfer könnten sich jetzt auf die Betriebe konzentrieren, die dieses System nicht nutzen.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft rechnen allerdings mit massiven Kostenbelastungen für die Unternehmen, wenn alle elektronischen Kassensysteme vor Manipulationen zum Zweck der Steuerhinterziehung fälschungssicher gemacht werden müssen, wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung durchsetzen will.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich in einem Antrag (BT-Drucks. 18/7879) gegen den Betrug mit manipulierten Registrierkassen.

Die Wirtschaftsverbände erklärten dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme, die geplanten aufwändigen Umrüstungsmaßnahmen würden in erster Linie steuerehrliche Unternehmen treffen. Der Umstellungsaufwand werde rund 900 Millionen Euro betragen, die jährlichen Folgekosten würden 200 Millionen Euro ausmachen. Im Gesetzentwurf ist von einem einmaligen Erfüllungsaufwand von rund 470 Millionen Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten und von jährlichen Kosten in Höhe von rund 106 Millionen Euro die Rede.

Hinweis

Die vollständige Meldung können Sie auf der Homepage des Bundestags nachlesen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 593 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAF-84002