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NWB Nr. 42 vom Seite 3145

Bundesregierung beschließt Flexi-Rente

Dr. Klaus Olbertz

[i]BT-Drucks. 18/9787 Das Bundeskabinett hat sich am mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen.

I. Ausgangslange

[i]Gesetzeszweck: Förderung von flexiblerem bzw. späterem RenteneintrittUm das Flexirentengesetz wurde politisch lange gerungen. Hintergrund hierfür war sicherlich auch die auf Initiative der SPD zu Beginn der laufenden Legislaturperiode eingeführte abschlags...

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