Going Concern versus Break Up
2016
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VI. Steuerliche Konsequenzen von Krisen- und Sanierungsmaßnahmen
739Die Krise und die daraus resultierenden Verluste haben nicht nur Einfluss auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, sondern auch auf die festzusetzenden Steuern. Gleichzeitig gibt es ein Nebeneinander zwischen Steuerrecht und Insolvenzrecht, das an der einen Stelle harmonisiert, an der anderen Stelle kontraproduktiv ist.
740In diesem Kapitel sollen ausschließlich die steuerlichen Sonderprobleme bei der Frage des Going Concern oder Break up beleuchtet werden. Dieses Kapitel soll keinen Ersatz für eine umfassende steuerliche Beurteilung sein.
1. Verlustnutzung
1.1. Bei natürlichen Personen
741Natürliche Personen können Verluste im Rahmen des § 10d EStG im Jahr ihres Entstehens geltend machen. Sie können die Verluste ein Jahr zurücktragen oder auch in zukünftigen Veranlagungsjahren nutzen.
742Entscheidend für die Frage, ob ein steuerlicher Verlust überhaupt entstanden ist, ist bei Unternehmern die Steuerbilanz. Insofern führt nicht jeder betriebswirtschaftliche Verlust automatisch zu einem steuerlich verwertbaren Verlust. Wenn beispielhaft der Verkehrswert einer Immobilie von 2.000.000 € auf 1.000.000 € sinkt, der Buchwert aber ...