Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Option zur unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG
, Hünnebeck
[i]EuGH, Urteil vom 8. 6. 2016 - Rs. C-479/14 NWB SAAAF-75424, Hünnebeck Sind Schenker oder Erwerber Inländer, unterliegt der Vermögensanfall der unbeschränkten Steuerpflicht. Bei unbeschränkter Steuerpflicht werden – abhängig vom Verwandtschaftsgrad von Erblasser bzw. Schenker und Erwerber zueinander – persönliche Freibeträge von 20.000 € bis zu 500.000 € gewährt. Wird ohne Inländerbeteiligung Inlandsvermögen übertragen, liegt beschränkte Steuerpflicht vor. In diesem Fall wurde bis Ende des Jahres 2011 (ungeachtet der verwandtschaftlichen Beziehungen) immer nur ein persönlicher Freibetrag von 2.000 € abgezogen. Der EuGH hatte mit Urteil vom (Rs. C-510/08 NWB OAAAD-42479, Mattner) entschieden, dass diese Ungleichbehandlung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Der deutsche Gesetzgeber nahm dieses Urteil zum Anlass, um im Rahmen des BeitrRLUmsG durch Ergänzung des § 2 ErbStG um einen Absatz 3 den Erfordernissen des Unionsrechts Rechnung zu tragen. Danach wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Erwerbers der Vermögensanfall als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, so dass ihm die Freibeträge gewährt werden können, die auch bei Inländerbeteiligung berücksichtigt werden. Dabei unterl...