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Abgabe von Zytostatika und Umsatzsteuer – das lang erwartete BMF-Schreiben ist da!
Die im Rahmen einer Chemotherapie an Erkrankte abgegebenen Zytostatika können Teil einer stationären oder ambulant erbrachten Heilbehandlung sein. Strittig und demzufolge durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären waren die ertrag- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen für Krankenhausapotheken, wenn diese in die Herstellung und Abgabe von Zytostatika eingebunden waren. Nach der erstmaligen Aufnahme einer Kommentierung zu § 67 AO in den Anwendungserlass zur AO aufgrund der Verfahren und hat nun das die EuGH-Rechtsprechung in der Rs. C-366/12 und die BFH-Rechtsprechung zum Az. V R 19/11 kommentiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.
I. Sachverhalt
Ein Krankenhausträger behandelte in den Streitjahren 2005 und 2006 die in seiner Einrichtung aufgenommenen Patienten im Rahmen einer stationären Chemotherapie. Soweit im Anschluss daran eine ambulante Behandlung möglich war, erfolgte dies durch persönlich ermächtigte Krankenhausärzte aufgrund einer erlaubten Nebentätigkeit. Darüber hinaus verfügte der Krankenhausträger auch über eine sog. Institutsermächtigung. Die bei der ambulanten Behandlung aufgrund von ärztlichen Ver...