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StuB Nr. 19 vom Seite 719

Neues zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Sonderregelung gegenüber § 255 HGB, Schönheitsreparaturen, Herstellung der Betriebsbereitschaft

Richter am BFH Dr. Harald Schießl

Der IX. Senat des BFH hat mit drei Urteilen vom die Grundsätze zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fortgeschrieben. Der nachfolgende Beitrag geht auf die mit der Normierung der anschaffungsnahen Herstellungskosten verbundenen Rechtsanwendungsprobleme ein, stellt die hierzu neu ergangene Rechtsprechung des vor, die den Begriff der „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG weit ausgelegt hat, und weist auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen hin. Außerdem werden weitere aktuelle Verfahren und Entscheidungen sowie ausgewählte, offene Rechtsfragen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der Praxis dargestellt. Für das Verständnis der neuen Rechtsprechungsgrundsätze ist zudem die Kenntnis der Entstehungsgeschichte des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bedeutsam.

Kernfragen
  • Sind in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch Aufwendungen einzubeziehen, die nach handelsrechtlichen Grundsätzen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB zu qualifizieren sind?

  • Was versteht man unter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG?

  • Wann ist von einer Renovierung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes...

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