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BFH 01.06.2016 X R 17/15, StuB 19/2016 S. 755

Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse dem Stpfl. im Rahmen eines Bonusprogramms gem. § 65a SGB V von ihm getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, liegt hierin eine Leistung der Krankenkasse, die nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen des Stpfl. zu verrechnen ist (gegen :004/IV C 5 - S 2345/08/0001 NWB NAAAE-55293, BStBl 2013 I S. 1087, Rz. 72 = Kurzinfo StuB 2013 S. 711 NWB IAAAE-44811; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG).

Praxishinweise

Beitragsrückerstattungen einer Krankenkasse mindern – unabhängig von ihrer Bezeichnung, z. B. als Pauschalleistung, und soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen – die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge in dem Jahr, in dem sie zufließen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung in dem BStBl 2013 I S. 1087

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