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BFH 27.01.2016 VII B 119/15, StuB 19/2016 S. 760

Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines Steuerberaters

(1) Eine rechtsmissbräuchliche Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nur zum Schein, um dort ein Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht (im Streitfall: Insolvenzhauptverfahren in London, sog. bankruptcy-Verfahren) durchführen zu können, kann einen Verstoß gegen den ordre public darstellen und einer Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens entgegenstehen. Ferner kann sich ein Steuerberater nicht auf die Restschuldbefreiung berufen, wenn er im Rahmen des bankruptcy-Verfahrens teilweise falsche Angaben gemacht hat. (2) Gegen den beim Amtsgericht gestellten Antrag des FA, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stpfl. zu eröffnen, ist der Finanzrechtsweg gegeben (Bezug: Art. 3, Art. 16 Abs. 1, Art. 26, Art. 40 EGV 1346/2000; § 114 Abs. 1 Satz 2, § 33 FGO). ...

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