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BMF 24.08.2016 IV C 4 - S 2223/07/0010: 007, KSR 10/2016 S. 12
Anerkennung von Aufwands- bzw. Rückspenden
Das BMF hat zur steuerlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende) Stellung genommen und sein Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 1584) in Tz. 3 entsprechend ergänzt.