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Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe keine Rückwirkung zukommt. Die deutsche Regelung hält der EuGH für europarechtswidrig, da sie gegen das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verstößt (s. auch Becker, NWB 39/2016 S. 2913 NWB FAAAF-82406).