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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 1699/14 E EFG 2016 S. 1776 Nr. 21

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1EStG § 17 Abs. 2EStG § 17 Abs. 4HGB § 255 Abs. 1 Satz 2GmbHG a.F. § 32a

Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung – Bankfinanzierung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens

Leitsatz

  1. Ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen ist nicht als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen, wenn das Gesellschafterdarlehen bei wirtschaftlicher Betrachtung tatsächlich nicht aus dem Vermögen des bei der Darlehensvergabe nur als Zahlstelle zwischengeschalteten Gesellschafters selbst stammt, sondern letztlich die Belastung von der finanzierenden Bank getragen wird (Abgenzung zum , EFG 2001, 1548).

  2. Unentgeltliche Dienstleistungen, die zwischen Tochtergesellschaften gewährt werden, können nicht als Einlagen bei der empfangenden Tochtergesellschaft erfasst werden (vgl. Beschluss des Großen Senats vom GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 2348, ; BFHE 156, 452, BStBl II 1989, 633).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 14
DStRE 2017 S. 660 Nr. 11
DStZ 2017 S. 583 Nr. 16
EFG 2016 S. 1776 Nr. 21
Ubg 2017 S. 415 Nr. 7
PAAAF-83016

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 20.01.2016 - 7 K 1699/14 E

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