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FG Köln Urteil v. - 13 K 3649/13 EFG 2016 S. 1711 Nr. 20

Gesetze: EStG § 50d Abs 8 Satz 1

Steuerpflicht ausländischen Arbeitslohns

Nachweisanforderungen gemäß § 50d Abs. 8 EStG

Leitsatz

1) Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung befreit ist (hier gemäß DBA/Iran), ist aufgrund der unilateralen Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG gleichwohl im Inland zu versteuern, wenn die Nachweisanforderungen dieser Norm nicht erfüllt sind

2) Minimalvoraussetzung für den Nachweis der Festsetzung und Entrichtung der im Tätigkeitsstaat angefallenen Steuern ist ein Nachweis einer betragsmäßig konkretisierten Steuerabführung. Dieser Nachweis ist nicht geführt, wenn der ausländische Arbeitgeber lediglich bescheinigt, dass das Gehalt netto gezahlt worden ist und der Arbeitgeber die Steuern an die ausländischen Steuerbehörden gezahlt hat.

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2781 Nr. 47
DStZ 2016 S. 951 Nr. 24
EFG 2016 S. 1711 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2016 S. 3067
PIStB 2017 S. 2 Nr. 1
JAAAF-82983

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FG Köln, Urteil v. 16.06.2016 - 13 K 3649/13

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