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BBK Nr. 19 vom Seite 926

Bilanzierung von Aufwands- und Investitionszuschüssen

Bernd Rätke

[i]Hoffmann, Bilanzierung geleisteter Zuschüsse, StuB 21/2015 S. 809 NWB NAAAF-07318 Ein Zuschuss ist die Zuwendung eines Vermögenswerts, mit der keine unmittelbare Gegenleistung erkauft wird, sondern nur eine Zweckbindung erreicht werden soll. Es ist zwischen nicht rückzahlbaren und – im Fall der vertragswidrigen Verwendung – bedingt rückzahlbaren einmaligen oder laufenden Zuschüssen zu unterscheiden. Im Folgenden geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse des Staates an einen Unternehmer, der Wirtschaftsgüter kaufen und leasen will.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Unterscheidung der Zuschüsse

Bei Anschaffungsvorgängen muss zwischen nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen und sog. Aufwandszuschüssen unterschieden werden:

  • Bei [i]Wahlrecht bei InvestitionszuschussInvestitionszuschüssen gibt es ein Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; bei einer Entscheidung für die Sofortversteuerung scheidet ein Passiv-RAP aus.

  • Bei [i]Passiv-RAP bei AufwandszuschussAufwandszuschüssen kommt es hingegen grundsätzlich zu einer Sofortversteuerung. Jedoch kann – je nach Inhalt des Zuwendungsbescheids – die Bildung eines Passiv-RAP und damit eine Verteilung des Ertrags über einen im Zuwendungsbescheid genannten...

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