BNotO Anlage 1 (zu § 18d Absatz 1)
Anlage 1 (zu § 18d Absatz 1) [1]

Gebührenverzeichnis (Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken)


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Nr.
Gebührentatbestand
Gebührenbetrag
10
Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse
25,00 bis 250,00 €
20
Erteilung einer Auskunft aus notariellen Urkunden oder Verzeichnissen
20,00 bis 200,00 €
Die Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn mehrere Stellen mit der Erteilung der Auskunft befasst sind.
30
Gewährung der Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse:
1. wenn keine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem Verzeichnis
10,00 €
2. wenn eine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem Verzeichnis
20,00 €
Die Gebühren betragen insgesamt höchstens 3 000,00 €, wenn die Gewährung der Einsicht aufgrund eines Antrags erfolgt. Die Höchstgebühr gilt unabhängig davon, wie viele Stellen mit der Gewährung der Einsicht befasst sind.
40
Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte für ein anderes Forschungsvorhaben
20,00 bis 100,00 €
50
Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Veröffentlichung verschwiegenheitspflichtiger Inhalte
20,00 bis 100,00 €

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAF-82600

1Anm. d. Red.: Anlage 1 eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2154) mit Wirkung v. .