BNotO § 1
Erster Teil: Das Amt des Notars
1. Abschnitt: Bestellung zum Notar
§ 1 [Wesen und Aufgaben des Notars] [1]
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
Fundstelle(n):
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NAAAF-82600
1Anm. d. Red.: Amtliche Paragrafenüberschriften wurden von der Redaktion hinzugefügt und treten gem. Gesetz v. (BGBl I S. 1396) mit Wirkung v. in Kraft.