Suchen
Online-Nachricht - Donnerstag, 22.09.2016

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für medizinische Labortests (FG)

Unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG fallen auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden (; Revision anhängig).

Sachverhalt: Gesellschaftsgegenstand der Klägerin ist die Ausführung und Entwicklung von Labordiagnostik. Die Klägerin führt die Tests aufgrund erteilter Laboraufträge durch, die von dem jeweiligen Patienten erteilt werden. Ihm gegenüber rechnet die Klägerin auch ihre Leistungen ab. Das jeweilige Testergebnis wird dem einsendenden Therapeuten mitgeteilt. Das Labor der Klägerin steht unter Leitung eines Allgemeinmediziners. Das FA vertrat die Auffassung, es komme eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a UStG wegen Fehlens eines therapeutischen Zwecks nicht in Betracht.

Hierzu führten die Richter des FG Niedersachsen weiter aus:

  • Die in Streit stehenden Umsätze sind steuerfrei (§ 4 Nr. 14 a Satz 1 UStG).

  • Die Klägerin hat hinreichend dokumentiert, dass die durchgeführten Tests Leistungen sind, die durch die jeweiligen Therapeuten angeordnet waren. Dies bestätigen auch die schriftlichen Aussagen der nach dem Zufallsprinzip aus dem Kreis aller Therapeuten ausgewählten Therapeuten.

  • Die Laborleistungen der Klägerin sind auch im Rahmen der Ausübung eines ärztlichen oder arztähnlichen Berufs von der Klägerin erbracht worden. Die für die Klägerin handelnden Personen besitzen die entsprechende berufliche Qualifikation, um die ausgeführte Tätigkeit der Laborleistung als steuerbefreit einordnen zu können.

Hinweis:

Die Revision ist beim BFH unter dem Az. anhängig.

Quelle: (Sc)

Fundstelle(n):
KAAAF-82478