Online-Nachricht - Donnerstag, 22.09.2016

Förderung der Elektromobilität | Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf zu (hib)

Der Finanzausschuss stimmte am dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zu. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen.

Inhalte des geänderten Gesetzentwurfs:

  • Die seit dem geltende fünfjährige Steuerbefreiung soll bei erstmaliger Zulassung von E-Autos auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum gelten.

  • Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers.

  • Auch solche Arbeitnehmer, die den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermitteln, werden in die Steuerbefreiung einbezogen.

  • Außerdem wurde der Begriff „Betrieb des Arbeitgebers“ präzisiert, und es wurden Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers einbezogen.

  • Sogenannte E-Bikes (bis 25 km/h schnell) werden nicht in die Steuerbefreiung einbezogen, da ein Förderbedarf hier nicht erkennbar sei.

  • Die Förderung betreffend die Einkommen- und die Kfz-Steuer ist befristet bis zum .

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 535 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-82476