Wirtschaftsrecht für Gesundheitsökonomie
1. Aufl. 2016
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9. Klausurtechnik und Fallbearbeitung
Das Ziel des folgenden Kapitels liegt darin, die Klausurtechnik und gutachterliche Fallbearbeitung zu vermitteln. Dabei werden wichtige Hinweise für die juristische Arbeitstechnik in Bezug auf Aufbau einerseits und Prüfung (= Definition und Subsumtion) andererseits gegeben.
9.1 Einführung
Klausuren in juristischen Fächern aber auch juristische Sachverhalte in der Praxis werden nach einer bestimmten Systematik und Technik gelöst. Dabei genügt es nicht, wie dies möglicherweise aus dem Deutschunterricht bekannt ist, eine Erörterung abzufassen und allgemein darzulegen, welche Erwägungen und Gedanken einem in den Sinn kommen. Die juristische Systematik und Technik geht darüber hinaus. Es kommt ihr bei der Falllösung regelmäßig darauf an, systematisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes vorliegen und damit die einschlägigen Rechtsfolgen eingetreten sind oder nicht.
Im Zivilrecht orientiert sich die Systematik i. d. R. nach Ansprüchen, also danach, ob jemand berechtigt ist von einem anderen eine Leistung oder ein Unterlassen zu fordern. Technisch er...