Wirtschaftsrecht für Gesundheitsökonomie
1. Aufl. 2016
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6. Der Behandlungsvertrag
Das Ziel des folgenden Kapitels besteht darin, die noch immer sehr jungen Tatbestände des gesetzlich geregelten Behandlungsvertrags nach den §§ 630a – 630h BGB vorzustellen. Es handelt sich dabei um ein ausgewähltes Beispiel eines Vertragstypus des besonderen Schuldrechts.
Für die Vorbereitung einer Klausur könnte es hilfreich sein, in diesem Zusammenhang das Thema der Geschäftsunfähigkeit und beschränkten Geschäftsfähigkeit zu klären, insbesondere dahingehend, ob geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder des Betreuers einen Behandlungsvertrag abschließen können.
6.1 Hintergrund
Das sog. Patientenrechtegesetz stellt kein eigenständiges Gesetzbuch dar, sondern nahm die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Arzthaftung mit den §§ 630a – 630h BGB in das BGB auf. Bis zu dieser Kodifizierung des Behandlungsvertrags als eigener Vertragstypus im Schuldrecht hat die Rechtsprechung das Behandlungsverhältnis i. d. R. als Dienstvertrag angesehen. Im Falle eines schuldhaften Fehlverhaltens des Behandlers kamen neben vertr...