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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 10 vom Seite 1

Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016

Julia Leicher |
Produktverantwortliche |
heilberufe-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

seit dem haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch Ihre Mandanten erfolgen – nämlich durch den Arzt, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt. Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Über die langfristigen Auswirkungen der Einführung des Medikationsplans auf Ihre Mandanten werden wir Sie an dieser Stelle wie immer zeitnah informieren. In der aktuellen Ausgabe haben wir uns unter anderem mit dem BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung von Zytostatika bei Krebstherapien beschäftigt (siehe ).

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Ihre

Julia Leicher

Fundstelle(n):
Heilberufe-Beratung direkt digital 10 / 2016 Seite 1
MAAAF-81984

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