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BFH 15.06.2016 II R 24/15, StuB 18/2016 S. 712

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Abfindung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeiten

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (Bezug: § 3, § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG; § 139 Abs. 4 FGO).

Praxishinweise

Als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind u. a. nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Besteht wie im Urteilsfall Streit darüber, wer nach einem Todesfall Erbe geworden ist, etwa weil ...BStBl 2011 II S. 75

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