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BFH 29.06.2016 II R 41/14, StuB 18/2016 S. 712

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Freigebige Zuwendung bei Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

(1) Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto – grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. (2) Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene EhegatteS. 713 die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Zu diesen Tatsachen zählen auch solche, die belegen sollen, dass dem bedachten Ehegatten das erhaltene Guthaben bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 90 Abs. 2, § 159 Abs. 1 AO; § 430, § 1006 Abs. 1 BGB; § 76 Abs. 1 FGO).

Praxishinweise

(1) Der Ehemann unterhielt seit 1984 in der Schweiz ein auf ihn allein lauten...

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