Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

GrEStG Kommentar

11. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55004-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66721-3

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Hofmann, Hofmann - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 13 Steuerschuldner

(September 2016)

Literatur: Schiessl/Rieger, Schuldner der Grunderwerbsteuer bei Share-Deals mit mehreren Erwerbern, DB 2011, 1411.

A. Steuerschuldner

I. Allgemeines

1§ 43 Abs. 1 AO bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners und verweist zur Ausfüllung auf die Steuergesetze. Die Ausfüllung nimmt für die Grunderwerbsteuer § 13 vor. Da das Steuerschuldverhältnis ein gesetzliches Schuldverhältnis ist, erwachsen die auf ihm beruhenden Ansprüche kraft Gesetzes unmittelbar aus der Verwirklichung des einschlägigen Tatbestandes unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung zur Leistung ist nicht durch privatrechtliche Vereinbarung abdingbar.

Steuerschuldner nach Maßgabe des § 13 können nicht nur natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sein, sondern auch die (grunderwerbsteuerrechtlich als selbständige Rechtsträger zu qualifizierenden) Gesamthandsgemeinschaften (vgl. dazu Hofmann, GrEStG, § Rdnr. 18 ff.1). Für die Eigenschaft als Steuerschuldner ist bei Gesamthandsgemeinschaften nicht darauf abzustellen, ob sie zivilrechtlich „(teil)rechtsfähig” oder zivilprozessrechtlich ...

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